Hinweis geben

Compliance

Hinweisgebersystem der Installion GmbH

Die Installion GmbH betrachtet gesetzes- und regelkonformes Verhalten als wesentliche Grundlage ihrer Tätigkeit. Rechtlich und ethisch korrektes Verhalten sind für unseren Unternehmenserfolg ausschlaggebend.

Um diesem Anspruch gerecht zu werden und von potenziellem Fehlverhalten zu erfahren und dieses unterbinden zu können, nutzen wir ein sogenanntes Hinweisgebersystem. Hinweisgebende, wie z. B. Mitarbeiter*innen, Kund*innen, Geschäftspartner*innen und andere Dritte haben dadurch die Möglichkeit, einen Verdacht auf Regelverstöße vertraulich und mit geschützter Identität zu melden.

Was sind Regelverstöße?

  • Wirtschaftsstraftaten, wie z. B. Korruption, Untreue, Betrug, Wettbewerbs- oder Steuerdelikte,
  • Menschenrechtsverletzungen, Mobbing oder sexuelle Belästigungen am Arbeitsplatz,
  • sowie andere Rechtsverstöße und internes Fehlverhalten, wie z. B. die regelmäßige oder wiederholte Verletzung von internen Regelungen und Richtlinien.

Wie kann ein Regelverstoß gemeldet werden?

Für die Entgegennahme und Bearbeitung von Hinweisen steht bei der Installion GmbH unser externer Ombudsmann Rechtsanwalt Herr Dr. Rainer Buchert zur Verfügung. Jeder Hinweis wird von Herrn Dr. Buchert vertraulich entgegengenommen. Er unterliegt als Rechtsanwalt der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht. Die Identität des Hinweisgebenden wird nicht preisgegeben, es sein denn, derjenige*diejenige stimmt dem ausdrücklich und in schriftlicher Form zu. Name und Identität von Hinweisgebenden bleiben grundsätzlich vertraulich, es sei denn, sie erklären sich mit der Offenlegung ihrer Identität ausdrücklich einverstanden. Wenn die Person gegenüber Herrn Dr. Rainer Buchert anonym bleiben möchte, wird dies selbstverständlich respektiert.

Es entstehen keine Kosten für die Hinweisgeber.

Der Ombudsmann ist nicht für Kundenbeschwerden oder sonstige vertragsrelevante Belange aus dem Kundengeschäft zuständig.

Herr Dr. Rainer Buchert
Buchert Jacob Partner
Partnerschaftsgesellschaft mbB
Kaiserstraße 22
60311 Frankfurt am Main

Telefon
069-710 33 33 0
06105-921355

Fax
069-710 34 44 4

E-Mail-Adresse
kanzlei@dr-buchert.de

Internetseite
www.dr-buchert.de

Vertretung
Frau Dr. Caroline Jacob aus derselben Kanzlei mit der Telefonnummer 069-710 33 33 0.

Weitere Meldekanäle:
Andere Belange, wie zum Beispiel Mobbing oder Diskriminierung, können auch an unsere interne Compliance Beauftragte unter compliance@lichtblick.de gemeldet werden.

Der Ombudsmann ist aber auch dafür ein Ansprechpartner, wenn sich nicht an die interne Meldestelle gewandt werden möchte.

Bei Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung kann jederzeit auch unsere Datenschutzbeauftragte unter datenschutz@installion.eu kontaktiert werden.

Gemäß der EU-Hinweisgeber-Richtlinie besteht außerdem die Möglichkeit, sich an die zuständigen Behörden zu wenden. Insofern besteht ein Wahlrecht.

Erfahre ich, ob und wie der Hinweis behandelt wird?

Hinweisgebende erhalten innerhalb von 7 Tagen (erfahrungsgemäß innerhalb von 24–48 Stunden) eine Eingangsbestätigung. Innerhalb von drei Monaten erfolgt unter Einhaltung von datenschutz- und arbeitsrechtlichen Aspekten eine Rückmeldung über die getroffenen oder beabsichtigten Folgemaßnahmen.

Das bedeutet, dass Hinweisgebende Auskunft über die Einleitung einer umfassenden Untersuchung, ergriffene Maßnahmen zur Behebung des gemeldeten Verstoßes oder die Einstellung des Verfahrens aus Mangel an hinreichenden Beweisen erhalten.

Welche Angaben werden benötigt?

Folgende Informationen helfen dem Hinweis nachzugehen und sollten bei einer Meldung an den Ombudsmann Herrn Dr. Buchert nach Möglichkeit berücksichtigt werden:

  • Was ist passiert? Möglichst genaue Beschreibung des Vorfalls.
  • Auf welche tatsächlichen Anhaltspunkte stützt sich der Verdacht eines Fehlverhaltens? Gibt es Beweise tatsächlicher Art, wie z. B. Dokumente, oder Zeug*innen, die benannt werden können?
  • Wer hat das mutmaßliche Fehlverhalten oder den Regelverstoß begangen?
  • Wann und wo hat der Verstoß stattgefunden?

 

Lassen detaillierte Angaben Rückschlüsse auf den Hinweisgebenden zu? Der Ombudsmann berät, ob und wie man das Problem vielleicht lösen könnte. Er kann jederzeit um Rat gebeten werden.